Postmusik Graz im Landhaushof
08.09.2026
Ermittler des Landeskriminalamtes Steiermark führten seit Ende März 2026 intensive Ermittlungen gegen die drei Männer im Alter von 31, 33 und 36 Jahren. Bereits am 19. März 2026 fielen die Verdächtigen im Rahmen einer Schwerpunktstreife in einem italienischen Mietfahrzeug im Grazer Stadtgebiet auf. Nach einer gezielten Observation nahmen Polizisten die drei Chilenen am 20. März 2026 kurz vor ihrer geplanten Ausreise nach Italien fest. Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Polizisten Tatwerkzeug sowie Diebesgut sicher. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Einlieferung in die Justizanstalt an, wo über alle drei Tatverdächtigen die Untersuchungshaft verhängt wurde.
Internationales Agieren und Beuteverkauf
Wie die Ermittlungen ergaben, verübten zwei der Männer bereits seit Mitte Februar 2026 Einbrüche im österreichischen Bundesgebiet. Der dritte Komplize reiste Anfang März über Mailand nach Österreich nach. Die Gruppe nutzte wechselnde Ferienwohnungen als Basis und steuerte die Tatorte in der Steiermark, in Kärnten, Salzburg und Oberösterreich mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln an.
Die entwendeten Wertsachen verkauften die Tatverdächtigen in Salzburg sowie in Mailand oder verschickten sie auf dem Postweg nach Chile. Das erlangte Bargeld transferierten sie umgehend über internationale Geldtransferanbieter an Angehörige in ihrem Heimatland. Angesichts der erdrückenden Beweislage zeigten sich die drei Chilenen bei den Einvernahmen umfassend geständig.
Maßnahmen gegen Goldhändler
Im Zuge der Ermittlungen geriet auch ein in der Stadt Salzburg ansässiger Goldhändler in den Fokus der Kriminalisten. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt. Das gerichtliche Strafverfahren wurde diversionell erledigt.
Da dem Händler jedoch schwerwiegende Versäumnisse zur Last gelegt werden – darunter der mehrmalige Ankauf von Edelmetallen unter dem Marktwert, ohne Identitätsprüfung und unter Umgehung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten –, erstatteten die Ermittler Anzeigen an die zuständige Gewerbe- sowie die Geldwäschebehörde. Damit sollen gewerberechtliche Schritte eingeleitet werden, um zu verhindern, dass derartige Betriebe weiterhin als Absatzkanal für Diebesgut genutzt werden.
Rückfragehinweis: Büro für Öffentlichkeitsarbeit, 059133/60 1133
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