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Steirische Landesregierung setzt mit Novelle des Grundversorgungsgesetzes nächsten asylpolitischen Schritt

Novelle des steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes geht in vierwöchige Begutachtung; klare Verschärfungen sollen Druck auf steirisches Asylsystem nachhaltig senken und den Asylstandort Steiermark unattraktiv machen; neben der allgemeinen Verpflichtung zu gemeinnützigen Tätigkeiten werden Grundversorgte mit Vertriebenenstatus zur Meldung beim Arbeitsmarktservice und damit zur Erfüllung von möglichen Vorgaben des AMS verpflichtet; Strafbestimmungen werden verschärft und ausgeweitet; neue strenge Hausordnung für Asylquartiere.

 

Graz (14. Jänner 2026).- „Die Steiermark bekennt sich zu einer restriktiven Migrationspolitik und trennt dabei klar zwischen legaler und illegaler Zuwanderung sowie Asyl” ist bereits im Regierungsprogramm „Starke Steiermark. Sichere Zukunft” unmissverständlich festgehalten. Vor diesem Hintergrund wurden im ersten Jahr der FPÖ-ÖVP-Regierungsarbeit zahlreiche Reformen eingeleitet und Maßnahmen gesetzt, die im Jahr 2026 ihre volle Wirksamkeit entfalten werden.

 

Mit der Novelle des steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes leitet der zuständige Landesrat Hannes Amesbauer – in Verbindung mit den bereits laufenden Reformschritten – den nächsten Schritt in der steirischen Asyl- und Migrationsstrategie 2026 ein: „Es geht dabei um eine tiefgreifende Kurskorrektur und letztlich darum, die Attraktivität der Steiermark als Zielland für illegale Zuwanderung in die Sozialsysteme deutlich zu senken. Diesen klaren Auftrag haben uns die Steirerinnen und Steirer im November 2024 mitgegeben – und diesen setzen wir nun in Regierungsverantwortung konsequent und Schritt für Schritt um.”

 

Verschärfungen im steiermärkischen Grundversorgungsgesetz
Die Novelle des steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes geht mit 14. Jänner 2026 für vier Wochen in Begutachtung. Verankert wird unter anderem, dass grundversorgte Fremde künftig zu Hilfstätigkeiten herangezogen werden können, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen. Anders als bisher ist dafür kein Einverständnis der grundversorgten Fremden mehr erforderlich. Zudem wird geregelt, dass eine zweimalige Verweigerung der Durchführung solcher Hilfstätigkeiten zur Einstellung oder Einschränkung von Leistungen führen kann. Parallel dazu wird die Sanktionspraxis verschärft: Bereits beim erstmaligen – und nicht wie bisher erst beim dreimaligen – Verlassen der zugewiesenen Unterkunft ohne begründete Abmeldung können Leistungen entsprechend eingeschränkt werden. Ebenso wird klargestellt, dass eine einmalige Verwarnung ausreicht, um Leistungen einzuschränken, wenn Geldleistungen zweckwidrig verwendet werden.

 

Pflicht zur Meldung beim AMS für Ukrainer/Vertriebene
Konkretisiert wird im Gesetzesentwurf außerdem, dass Leistungen künftig daran gekoppelt sind, ob sich Bezieher in zumutbarer Weise um entsprechende Erwerbsmöglichkeiten bemühen, sofern dies ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist. Davon betroffen sind insbesondere grundversorgte Personen mit Vertriebenenstatus aus der Ukraine. Diese Personengruppe stellt die größte Gruppe in der steirischen Grundversorgung dar und verfügt grundsätzlich über vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Ein Großteil der Vertriebenen nahm diesen allerdings nicht wahr, weshalb 2024 von 90 Millionen Euro an Grundversorgungsgesamtkosten rund 50 Millionen Euro nur für Vertriebene aufgewandt werden mussten.

In der Praxis bedeutet dies, dass sich Ukrainer in der Grundversorgung künftig nachweislich um eine Erwerbstätigkeit bemühen müssen – so wie es etwa in Wien oder Oberösterreich bereits verpflichtend vorgesehen ist. Da das Land keine Arbeitsmarktbehörde ist, werden sämtliche dafür notwendigen Schritte vom Arbeitsmarktservice Steiermark festgelegt. Ukrainer haben dem Land jedenfalls eine Betreuungsvereinbarung mit dem AMS vorzulegen. Sollte den vom AMS aufgetragenen Maßnahmen, etwa Bewerbungen oder Schulungsmaßnahmen, nicht nachgekommen werden, so kann das Land Steiermark entsprechend sanktionieren und Leistungen kürzen oder einstellen. Noch im Februar 2025 sprach das AMS Steiermark von einem Potential von rund 3.000 Vertriebenen, die aus der Grundversorgung heraus für den Arbeitsmarkt aktiviert werden könnten.

 

Darüber hinaus werden die bestehenden Strafbestimmungen nicht nur deutlich verschärft und mit Mindeststrafen sowie bei Nichtzahlung mit Ersatzfreiheitsstrafen versehen, sondern auch auf grobe Verstöße gegen die Hausordnung ausgeweitet. Neu sanktionierbar ist auch, wenn Bezieher geänderte Einkommens-, Vermögens-, Wohn- oder Familienverhältnisse sowie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht rechtzeitig melden. Die Meldefrist wird dabei von bisher fünf auf künftig zwei Werktage verkürzt. Werden Fremde zudem für mindestens 24 Stunden verhaftet („angehalten"), so wird die Grundversorgung für die Dauer der Anhaltung, beginnend mit der Verhaftung, eingestellt. Grundversorgte Personen genießen Schutz auf Zeit und haben sich ansonsten strikt an die von der Steiermark vorgegebenen Regelungen zu halten, weshalb mit Inkrafttreten des Gesetzes auch im Rahmen einer Verordnung die bereits bestehende Hausordnung deutlich verschärft und klarer formuliert werden wird. Im Sinne der steirischen Steuerzahler wird auch die Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche von drei auf fünf Jahre ausgedehnt.

 

Landesrat Hannes Amesbauer: „Die Novelle der Grundversorgung rundet unsere Maßnahmen rund um eine strenge Asyl- und Migrationsstrategie ab. Neben dem Ausrollen der Sachleistungskarte, den Reformen in der Sozialhilfe, der Neuordnung der Förderungen abseits von Asyl- und Integrationsvereinen und dem geplanten Integrationsleitbild werden die Änderungen in der steirischen Grundversorgung vor allem zu einer dringend notwendigen Entlastung der steirischen Steuerzahler führen. Während die SPÖ die Kosten auf rund 90 Millionen Euro pro Jahr explodieren ließ und noch immer Willkommen klatschte, schaffen wir die Spielräume, um die benötigten Mittel für die wirklich wichtigen Bereiche des Sozialressorts sicherzustellen. Jeder Cent, der nicht für Asylanten aus aller Herren Länder verschwendet, sondern für das Behindertenwesen, den Gewaltschutz und die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben wird, ist ein äußerst wertvoller Beitrag für das Sozialwesen der Grünen Mark. Die gesetzlichen Verschärfungen werden auch den Asylmissbrauch zurückdrängen. Festzuhalten aber bleibt, dass wir die Auswirkungen der illegalen Migration nur verwalten können, für dauerhafte Lösungen braucht es weitere strenge Maßnahmen auf Bundes- und vor allem auf EU-Ebene.”

 

Landesrat Karlheinz Kornhäusl: „Ein nachhaltiger Sozialstaat braucht klare Regeln und Fairness. Wer bei uns Schutz sucht und erhält, muss deshalb auch einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Wer arbeitsfähig ist und Zugang zum Arbeitsmarkt hat, soll diese Chance zur Integration auch nutzen. Das schafft persönliche Perspektiven und macht das Sozialsystem zukunftsfit. Mit dieser Gesetzesnovelle sorgen wir dafür, dass die notwendige Unterstützung zielgerichtet dort ankommt, wo sie gebraucht wird und dass sie so genutzt wird, wie es vorgesehen ist, nämlich um Grundbedürfnisse abzudecken.”

 

(Pressemitteilung, 14. Jänner 2026, Das Land Steiermark)

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