25.02.2026
Asylpolitik des Landes Steiermark wird konsequent reformiert; Novelle der Grundversorgung markiert nächsten Schritt für Sicherheit, Ordnung und soziale Gerechtigkeit; geringfügige Änderungen nach Begutachtung.
Graz (26. Februar 2026).- Die steirische Landesregierung setzt im Rahmen der heutigen Regierungssitzung den nächsten entschlossenen Schritt in Richtung einer zukunftsorientierten Neuausrichtung der Asyl- und Grundversorgungspolitik in der Steiermark. Mit dem Regierungsbeschluss des Steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes nach dem Ende der vierwöchigen Begutachtungsphase wird ein weiterer zentraler Baustein der steirischen Asylpolitik in den parlamentarischen Prozess geschickt.
Die Novelle enthält klare, zielgerichtete Regelungen, die den Rechtsstaat stärken, dem Missbrauch des Asylsystems entgegenwirken und damit letztlich die soziale Gerechtigkeit wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Sie sieht vor, dass Personen in der Grundversorgung künftig zu Hilfstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen, ohne entgeltliche Abgeltung herangezogen werden können. Anders als bisher ist dafür kein Einverständnis mehr erforderlich. Zudem wird geregelt, dass eine zweimalige Verweigerung der Durchführung solcher Hilfstätigkeiten zur Einstellung oder Einschränkung von Leistungen führen kann. Dasselbe gilt für gemeinnützige Tätigkeiten außerhalb des Asylquartiers, die etwa von Gemeinden oder dem Land angeboten werden, hierfür steht eine angemessene Entschädigung zu. Die vor der Begutachtung noch in unterschiedlichen Paragraphen befindlichen Bestimmungen wurden konsolidiert und zusammengeführt.
Parallel dazu wird die Sanktionspraxis verschärft. Bereits beim Verlassen der Unterkunft ab 24 Stunden und nicht wie bisher erst nach Ablauf von drei Tagen ohne begründete Abmeldung werden Leistungen entsprechend eingeschränkt. Damit wird deutlich, dass der Anspruch an Einhaltung der Regelungen und Verantwortung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern konkrete rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Darüber hinaus werden die bestehenden Strafbestimmungen nicht nur deutlich verschärft und mit Mindeststrafen sowie bei Nichtzahlung mit Ersatzfreiheitsstrafen versehen, sondern auch auf Verstöße gegen die Hausordnung ausgeweitet. Die Hausordnung wird mit Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle am Verordnungswege deutlich strenger als bisher ausgestaltet werden.
Im Zuge der Begutachtungsergebnisse wurden in diesem Bereich noch die Höhe der Strafen abgesenkt, um größtmögliche Ausgewogenheit sicherzustellen. Daneben beträgt die bisher fünftägige Meldefrist für die Änderung der Einkommensverhältnisse im finalen Entwurf drei statt zwei Tage und die Hausordnung muss nur in wesentlichen Teilen und nicht zur Gänze zur Kenntnis gebracht werden, um damit die Übersetzung in unzählige Sprachen zu vermeiden.
Zukünftig werden darüber hinaus auch Leistungen aus der Grundversorgung daran geknüpft, ob sich arbeitsfähige Bezieher nachweislich, zumutbar und gemäß den arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Insbesondere betroffen sind Vertriebene aus der Ukraine, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und die größte Gruppe in der steirischen Grundversorgung darstellen. Da viele dieses Arbeitsangebot bislang nicht genutzt haben, mussten im Jahr 2024 von insgesamt 90 Millionen Euro an Grundversorgungskosten rund 50 Millionen Euro allein für diese Personengruppe aufgewendet werden. Laut AMS besteht ein Potenzial von rund 3.000 Personen, die in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Da das Land keine Arbeitsmarktbehörde ist, werden sämtliche dafür notwendigen Schritte vom Arbeitsmarktservice Steiermark festgelegt. Sollte den vom AMS aufgetragenen Maßnahmen, etwa Bewerbungen oder Schulungsmaßnahmen, nicht nachgekommen werden, so kann das Land Steiermark entsprechend sanktionieren und Leistungen kürzen oder einstellen.
Für Landesrat Hannes Amesbauer ist diese Novelle kein Selbstzweck, sondern ein unverzichtbarer Beitrag zu mehr Fairness und Ordnung in der Steiermark: „Es geht darum, die Attraktivität der Steiermark als Zielland für illegale Zuwanderung so unattraktiv wie möglich zu machen, um damit nicht zuletzt die Belastung für die steirischen Steuerzahler zu senken. Deshalb setzen wir Maßnahmen, die unser heimisches Gemeinwesen nachhaltig schützen. Die gesetzlichen Verschärfungen werden auch den Asylmissbrauch zurückdrängen. Festzuhalten aber bleibt, dass wir die Auswirkungen der illegalen Migration nur verwalten können, für dauerhafte Lösungen braucht es weitere strenge Maßnahmen auf Bundes- und vor allem auf EU-Ebene.”
Landeshauptmann Mario Kunasek: „Wer sich nicht integriert, unsere Werte und Traditionen nicht respektiert, soll auch nicht sein Leben mit unserem Steuergeld finanzieren. Das strenge steirische Grundversorgungsgesetz wird für mehr Fairness und Entlastung des Asylsystems sorgen.”
Landesrat Karlheinz Kornhäusl: „Mit der Novelle des steirischen Grundversorgungsgesetzes setzen wir einen klaren Kurs fort. Unser Zugang ist eindeutig: Humanität braucht Ordnung und klare Regeln. Wer Anspruch auf Grundversorgung hat, erhält sie. Gleichzeitig nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber den Steirerinnen und Steirern wahr und stellen sicher, dass die notwendige Unterstützung dort ankommt, wo man sie braucht, ohne dass sie zweckentfremdet wird.”
Die Novelle stellt einen weiteren Meilenstein in der im Regierungsprogramm verankerten Asyl- und Migrationsstrategie der Steiermark dar. Neben der Einführung der Sachleistungskarte, den Reformen rund um das neue Sozialhilfegesetz und den Anpassungen bei der Wohnunterstützung sendet auch die novellierte Grundversorgung ein klares Signal. Wer in der Steiermark Unterstützung erhält, muss sich an die Regeln halten und Eigenverantwortung übernehmen. Gleichzeitig zeigt diese Gesetzesnovelle ebenfalls, dass die steirische Landesregierung ihrer Führungsverantwortung gerecht wird und notwendige Entscheidungen zum Wohle des Landes konsequent verfolgt. Nach der heute erfolgten Beschlussfassung in der Regierungssitzung folgen die weiteren parlamentarischen Schritte. Die Novelle wird folglich dem zuständigen Ausschuss zugewiesen, wahrscheinlich in einem Unterausschuss behandelt und anschließend in den Landtag zur Beschlussfassung eingebracht werden.
(Pressemitteilung, 26. Februar 2026, Das Land Steiermark)