Utl.: Bildungs- und Jugendlandesrat sieht Schutz von Kindern durch verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien als Gebot der Stunde; von generellem Smartphone-Verbot für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre hält er nichts; entsprechende Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz sind längst in Ausarbeitung.
In Anbetracht der jüngsten Forderungen über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren betont Bildungs- und Jugendlandesrat Stefan Hermann, dass es ein Gebot der Stunde sei, junge Menschen vor den negativen Auswirkungen von Social Media zu schützen. „Kinder und Jugendliche sind im digitalen Raum mit zahlreichen problematischen Einflüssen konfrontiert – angefangen bei Fake News und Cybermobbing über Spielsucht und Pornografie bis hin zu radikalen Inhalten. Zweifelsohne bieten Social-Media-Plattformen viel Spielraum für derartige Inhalte und gerade junge Menschen können diese häufig nicht richtig einordnen. Hier gilt es anzusetzen und Maßnahmen für einen differenzierten Umgang mit sozialen Medien zu erarbeiten, was aus fachlicher Sicht zielführender wäre als ein allgemeines Smartphone- bzw. Social-Media-Verbot.“
Derzeit wird in der Steiermark ein Erlass umgesetzt, der die Nutzung von Mobiltelefonen bis zur sechsten Schulstufe in Schulen untersagt. Dieses Verbot umfasst nicht nur Smartphones, sondern alle digitalen Endgeräte (ausgenommen digitale Grundbildung) und soll dazu beitragen, die Konzentration der Schüler zu fördern und ihre psychische Gesundheit zu schützen. Ab 1. Mai soll das Handyverbot aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen bekanntlich bis zur achten Schulstufe gelten.
Ein generelles Verbot von Smartphones (außerhalb des Schulbetriebs) bis zum 14. Lebensjahr erachtet Bildungs- und Jugendlandesrat Hermann hingegen für nicht zielführend. Vielmehr brauche es entsprechende Maßnahmen, um den richtigen Umgang mit digitalen Medien zu lehren und zu erlernen. „Wichtiger wäre das Sensibilisieren, Informieren und die Kompetenzentwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungsverantwortlichen, um einen adäquaten, nicht-gefährdenden Umgang mit Smartphones und sozialen Medien zu erlernen“, so Hermann, der betont, dass die Einführung weiterer Maßnahmen sorgfältig vorbereitet wird, um nachhaltige und effektive Lösungen zu gewährleisten. „Wir möchten nicht mit unausgereiften Konzepten an die Öffentlichkeit treten, sondern fundierte Strategien entwickeln, die unseren Kindern einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Endgeräten und digitalen Medien ermöglichen. Dazu gehören Lehrveranstaltungen für Schüler und Lehrer genauso wie entsprechende Schulungsangebote für Erziehungsberechtigte. Auch Eltern müssen ihre Verantwortung stärker wahrnehmen“, erklärt der Landesrat.
Abgesehen davon ist die Einführung eines generellen Smartphone-Verbots bis 14 Jahre verfassungsrechtlich schlichtweg nicht umsetzbar, da es sich hierbei um einen massiven Eingriff in die Grundrechte (Recht auf Eigentum) handeln würde. „Ein derart überschießendes Verbot erscheint auch aus der Sicht des Gleichheitsgrundsatzes verfassungsrechtlich höchst bedenklich, Forderungen in diese Richtung sind daher nicht förderlich“, argumentiert Hermann in Richtung des Grazer Stadtrats Kurt Hohensinner, mit dem er diese Einschätzung gerne im Vorfeld diskutiert hätte.
Der steirische Bildungs- und Jugendlandesrat steht in engem Austausch mit Expertinnen und Experten sowie Bildungseinrichtungen, um die bestmöglichen Ansätze für den Schutz der Kinder zu erarbeiten. Dabei wird auch die internationale Entwicklung aufmerksam verfolgt, um von erfolgreichen Modellen zu lernen und diese gegebenenfalls anzupassen. „Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen eine sichere und gesunde Entwicklung zu ermöglichen, in der sie die Chancen der digitalen Welt nutzen können, ohne deren Risiken ausgesetzt zu sein“, unterstreicht Hermann abschließend.
(Pressemitteilung, 20. März 2025, FPÖ Steiermark)