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Der 18. Menschenrechtsbericht der Stadt Graz liegt vor

Graz als internationale Pionierstadt im Menschenrechtsbereich

Am Sonntag 8. Februar begeht die Stadt Graz das 25-jährige Jubiläum als

Menschenrechtsstadt. Pünktlich zu diesem Jubiläum liegt nun auch der

Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2025 vor. Der Menschenrechtsbericht wird der

Stadtregierung und dem Gemeinderat im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 12. Februar

2026 übermittelt und ist öffentlich auf der Website der Stadt Graz abrufbar. Der Bericht, der

auf Basis eines umfassenden Erhebungsprozesses erarbeitet wurde, beleuchtet die Lage

der Menschenrechte in der Stadt Graz und unterbreitet sechs einstimmig beschlossene

Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Menschenrechtskultur in der Stadt Graz.

 

Herausfordernde Rahmenbedingungen

Der Bericht wird vor dem Hintergrund erheblicher gesellschaftlicher Herausforderungen

veröffentlicht: Polarisierung, Hass und eine Hinwendung zu Extremismus prägen das

gesellschaftliche Klima im Jahr 2025. Hinzu kommen bewaffnete Konflikte, die durch

humanitäre Katastrophen Flucht und Not verursachen, sowie wirtschaftliche Stagnation bei

gleichzeitiger Inflation, die auf einkommensschwache Gruppen besonders negativen Einfluss

haben. Die Auswirkungen von Umweltverschmutzung und Klimaveränderung betreffen

insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen. Der Menschenrechtsbeirat betont, dass

Menschenrechte in diesen Zeiten eine unverzichtbare Orientierung für die Stadt bieten.

 

Positive Entwicklungen in der Menschenrechtspolitik

Der Bericht stellt eine Reihe positiver Schritte der Stadt Graz fest. Ein

menschenrechtbasierter Ansatz wird insbesondere in den Bereichen Stadtplanung, Umwelt-

und Sozial- und Gesundheitspolitik festgestellt. Beteiligungsverfahren wurden

weiterentwickelt, um betroffene Menschen stärker in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Einen besonders bemerkenswerten Schritt macht Graz im Bereich Diversitätsmanagement:

Die Stadt ist, soweit ersichtlich, die erste, die ihr Diversitätskonzept ausdrücklich

menschenrechtlich begründet. Maßnahmen zur sprachlichen Zugänglichkeit von Behörden,

digitale Barrierefreiheit sowie diversitätssensible Kommunikation werden in einem

umfassenden Konzept zusammengefasst.

 

Internationale Anerkennung und Vernetzung

Die internationale Bedeutung von Graz als Menschenrechtsstadt wird weiter aufgewertet.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat im Juli in Genf Leitlinien für

Menschenrechtsstädte verabschiedet, wobei Graz und Wien als Beispiele zur weltweiten

Nachahmung empfohlen wurden.

Graz wurde für weitere vier Jahre in den Lenkungsausschuss der Europäischen

Städtekoalition gegen Rassismus gewählt, was die Zusammenarbeit mit fast 200 

europäischen Städten stärkt. Der Europarat, Gwangju, eine südkoreanische

Menschenrechtsstadt und die Parlamentarische Menschenrechtskommission der Ukraine

besuchten Graz im vergangenen Jahr. Die Stadt Zürich kündigte an, sich 2026 nach dem

Vorbild von Graz zur ersten Schweizer Menschenrechtsstadt zu erklären.

 

Offene Herausforderungen und Empfehlungen

Der Bericht identifiziert weiterhin offene Problemfelder, unter anderem Gewalt, Hass und

Rassismus, Wohnungsknappheit sowie Kinderarmut. Etwa ein Viertel der Grazer

Bevölkerung kann aufgrund fehlenden Wahlrechts nicht bei den sie betreffenden

Angelegenheiten der Stadt mitbestimmen.

Der Menschenrechtsbeirat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 sechs

Empfehlungen einstimmig beschlossen. Diese betreffen Kinderbetreuung, städtisches

Diversitätsmanagement, politische und soziale Teilhabe, Hygiene im öffentlichen Raum,

Diskriminierungsschutz sowie die menschenrechtliche Dimension des Klimaschutzes. Die

Umsetzung dieser Empfehlungen wird in den nächsten Berichten überprüft.

 

(Pressemitteilung, 06. Februar 2026, ETC Graz)

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