06.02.2026
Graz als internationale Pionierstadt im Menschenrechtsbereich
Am Sonntag 8. Februar begeht die Stadt Graz das 25-jährige Jubiläum als
Menschenrechtsstadt. Pünktlich zu diesem Jubiläum liegt nun auch der
Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2025 vor. Der Menschenrechtsbericht wird der
Stadtregierung und dem Gemeinderat im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 12. Februar
2026 übermittelt und ist öffentlich auf der Website der Stadt Graz abrufbar. Der Bericht, der
auf Basis eines umfassenden Erhebungsprozesses erarbeitet wurde, beleuchtet die Lage
der Menschenrechte in der Stadt Graz und unterbreitet sechs einstimmig beschlossene
Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Menschenrechtskultur in der Stadt Graz.
Herausfordernde Rahmenbedingungen
Der Bericht wird vor dem Hintergrund erheblicher gesellschaftlicher Herausforderungen
veröffentlicht: Polarisierung, Hass und eine Hinwendung zu Extremismus prägen das
gesellschaftliche Klima im Jahr 2025. Hinzu kommen bewaffnete Konflikte, die durch
humanitäre Katastrophen Flucht und Not verursachen, sowie wirtschaftliche Stagnation bei
gleichzeitiger Inflation, die auf einkommensschwache Gruppen besonders negativen Einfluss
haben. Die Auswirkungen von Umweltverschmutzung und Klimaveränderung betreffen
insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen. Der Menschenrechtsbeirat betont, dass
Menschenrechte in diesen Zeiten eine unverzichtbare Orientierung für die Stadt bieten.
Positive Entwicklungen in der Menschenrechtspolitik
Der Bericht stellt eine Reihe positiver Schritte der Stadt Graz fest. Ein
menschenrechtbasierter Ansatz wird insbesondere in den Bereichen Stadtplanung, Umwelt-
und Sozial- und Gesundheitspolitik festgestellt. Beteiligungsverfahren wurden
weiterentwickelt, um betroffene Menschen stärker in Entscheidungsprozesse einzubinden.
Einen besonders bemerkenswerten Schritt macht Graz im Bereich Diversitätsmanagement:
Die Stadt ist, soweit ersichtlich, die erste, die ihr Diversitätskonzept ausdrücklich
menschenrechtlich begründet. Maßnahmen zur sprachlichen Zugänglichkeit von Behörden,
digitale Barrierefreiheit sowie diversitätssensible Kommunikation werden in einem
umfassenden Konzept zusammengefasst.
Internationale Anerkennung und Vernetzung
Die internationale Bedeutung von Graz als Menschenrechtsstadt wird weiter aufgewertet.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat im Juli in Genf Leitlinien für
Menschenrechtsstädte verabschiedet, wobei Graz und Wien als Beispiele zur weltweiten
Nachahmung empfohlen wurden.
Graz wurde für weitere vier Jahre in den Lenkungsausschuss der Europäischen
Städtekoalition gegen Rassismus gewählt, was die Zusammenarbeit mit fast 200
europäischen Städten stärkt. Der Europarat, Gwangju, eine südkoreanische
Menschenrechtsstadt und die Parlamentarische Menschenrechtskommission der Ukraine
besuchten Graz im vergangenen Jahr. Die Stadt Zürich kündigte an, sich 2026 nach dem
Vorbild von Graz zur ersten Schweizer Menschenrechtsstadt zu erklären.
Offene Herausforderungen und Empfehlungen
Der Bericht identifiziert weiterhin offene Problemfelder, unter anderem Gewalt, Hass und
Rassismus, Wohnungsknappheit sowie Kinderarmut. Etwa ein Viertel der Grazer
Bevölkerung kann aufgrund fehlenden Wahlrechts nicht bei den sie betreffenden
Angelegenheiten der Stadt mitbestimmen.
Der Menschenrechtsbeirat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 sechs
Empfehlungen einstimmig beschlossen. Diese betreffen Kinderbetreuung, städtisches
Diversitätsmanagement, politische und soziale Teilhabe, Hygiene im öffentlichen Raum,
Diskriminierungsschutz sowie die menschenrechtliche Dimension des Klimaschutzes. Die
Umsetzung dieser Empfehlungen wird in den nächsten Berichten überprüft.
(Pressemitteilung, 06. Februar 2026, ETC Graz)