Reform der Grundsteuer: Notwendig, aber kein Ersatz für eine Vermögenssteuer
Die Grundsteuer ist ein essenzieller Bestandteil der kommunalen Abgabeautonomie. Es ist erfreulich, dass die Verhandlungsteams von ÖVP, SPÖ und NEOS auf Bundesebene derzeit eine Reform der Grundsteuer anstreben. Dieser Schritt ist längst überfällig, da beispielsweise die Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer seit über 50 Jahren nicht mehr aktualisiert wurden.
„Die Grundsteuer muss ohne Zweifel reformiert werden. Diese Reform darf jedoch nicht als Ersatz für eine notwendige Vermögenssteuer, die lediglich Multimillionäre betrifft, herangezogen werden“, betont KPÖ-Finanzstadtrat Manfred Eber.
Aus Sicht der Städte und Gemeinden geht es dabei nicht darum, einfach nur zusätzliche Einnahmen zu generieren. Vielmehr steht die Absicherung zentraler Basisfunktionen von Städten und Gemeinden im Vordergrund, damit kommunale Leistungen weiterhin leistbar bleiben und für die Bevölkerung zugänglich sind.
Im Zuge der Grundsteuerreform sollte auch eine umfassende Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes angestrebt werden, um die finanzielle Basis der Gemeinden zu stärken. Schließlich sind es die Gemeinden, die von der Kinderbetreuung bis zum öffentlichen Verkehr die grundlegenden Strukturen bereitstellen, die das Leben der Menschen lebenswert machen.
(Pressemitteilung, 05. Dezember 2024, Stadt Graz)